Ticketshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen
THAT'S AMORE | Veranstaltungstickets
Stand: 22. Oktober 2026 · Version 1.0
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie die Buchung von Veranstaltungen über den Online-Ticketshop von THAT'S AMORE unter events.thatsamore-restaurant.de.
- (2)Vertragspartner und Veranstalter ist:
PDM Gastronomie GmbH & Co. KGKronprinzstraße 2470173 StuttgartDeutschland
Telefon: +49 711 41457121E-Mail: info@thatsamore-restaurant.de
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRA 741256Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE367716062
- (3)Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
- (4)Abweichende individuelle Vereinbarungen sowie zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang vor diesen AGB.
- (5)Für reguläre Restaurantreservierungen, individuell vereinbarte Privatveranstaltungen und Catering-Leistungen gelten diese AGB nur, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Veranstaltungsangebot und Leistungsumfang
- (1)THAT'S AMORE bietet über seinen Online-Ticketshop Eintrittskarten für gastronomische und sonstige Veranstaltungen an. Hierzu gehören beispielsweise Küchenpartys, Weinveranstaltungen, Brunch-Angebote und besondere Themenveranstaltungen.
- (2)Die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung enthält die wesentlichen Angaben zu Termin, Veranstaltungsort, Beginn, Dauer, Ticketarten, Preisen und enthaltenen Leistungen.
- (3)Maßgeblich für den Umfang der gebuchten Leistungen ist die Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- (4)Speisen, Getränke und weitere Leistungen sind nur dann im Ticketpreis enthalten, wenn sie in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt sind.
- (5)Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz oder Tisch besteht nur, wenn dieser ausdrücklich gebucht und bestätigt wurde. Bei der Buchung eines Gruppentickets für einen Tisch gilt die vereinbarte Personenzahl.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
- (1)Die Darstellung von Veranstaltungen und Eintrittskarten im Online-Ticketshop stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
- (2)Kunden wählen die gewünschte Veranstaltung, Ticketart und Anzahl aus und legen die Tickets in den Warenkorb.
- (3)Während des Bestellvorgangs werden die erforderlichen Kontakt- und Rechnungsdaten eingegeben. Vor Abschluss der Bestellung können sämtliche Angaben überprüft und korrigiert werden.
- (4)Durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten, zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Tickets ab.
- (5)Der Vertrag kommt zustande, sobald THAT'S AMORE die Buchung nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung annimmt und eine entsprechende Buchungsbestätigung bereitstellt. Diese kann insbesondere auf der Bestätigungsseite des Ticketshops angezeigt werden. Die elektronische Übermittlung der Bestätigung erfolgt zusätzlich per E-Mail.
- (6)Eine technische Eingangsbestätigung, eine vorläufige Reservierung oder die bloße Autorisierung einer Zahlung stellt noch keine verbindliche Annahme der Buchung dar.
- (7)Kann eine Bestellung nicht angenommen werden, wird eine gegebenenfalls bereits eingezogene Zahlung zurückerstattet.
- (8)Die Vertragssprache ist Deutsch.
- (9)Der Kunde erhält eine elektronische Vertragsbestätigung mit den wesentlichen Buchungsinformationen und den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden AGB auf einem dauerhaften Datenträger.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
- (1)Sämtliche im Ticketshop angezeigten Ticketpreise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro einschließlich Umsatzsteuer.
- (2)Für die angebotenen Tickets wird derzeit eine Umsatzsteuer von 19 % ausgewiesen. Die im Bestellprozess dargestellten Netto-, Umsatzsteuer- und Bruttobeträge beruhen auf den jeweils hinterlegten steuerlichen Angaben. Maßgeblich bleibt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
- (3)Der verbindliche Gesamtpreis wird dem Kunden unmittelbar vor Abschluss der Bestellung angezeigt. Etwaige zusätzliche verpflichtende Kosten werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen.
- (4)Die Zahlung erfolgt über die während des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden. Für die technische Zahlungsabwicklung kann der Zahlungsdienstleister Stripe eingesetzt werden.
- (5)Eintrittskarten werden grundsätzlich erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Bei fehlgeschlagenen oder nicht abgeschlossenen Zahlungen erfolgt keine endgültige Ticketfreigabe.
- (6)Sofern Gutscheincodes oder Rabattaktionen angeboten werden, gelten die jeweils angegebenen Bedingungen. Ein Gutschein muss vor Abschluss der Bestellung erfolgreich eingelöst werden, um berücksichtigt zu werden.
- (7)Ein Anspruch auf nachträgliche Anrechnung eines Gutscheincodes nach Abschluss der Buchung besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- (8)Für die gebuchten Leistungen werden elektronische Rechnungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei Geschäftskunden werden die erforderlichen Rechnungsangaben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
§ 5 Elektronische Tickets und Ticketversand
- (1)Nach erfolgreicher Buchung erhält der Kunde seine Eintrittskarten elektronisch als PDF-Dokument.
- (2)Die Tickets werden über die Buchungsbestätigung zum Download bereitgestellt und grundsätzlich zusätzlich an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versendet.
- (3)Jedes Ticket enthält die wesentlichen Veranstaltungsinformationen sowie eine individuelle Ticketkennung beziehungsweise einen QR-Code.
- (4)Die Tickets können am Veranstaltungstag digital auf einem Smartphone oder in ausgedruckter Form vorgezeigt werden.
- (5)Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Eintrittskarten beim Einlass in lesbarer Form vorzeigen zu können.
- (6)Sollte eine E-Mail nicht ankommen oder ein Ticket verloren gehen, kann der Kunde unter Angabe seiner Buchungsdaten eine erneute Bereitstellung anfordern. Nach erfolgreicher Überprüfung wird die Eintrittskarte erneut zur Verfügung gestellt.
- (7)Die Ausstellung oder erneute Übermittlung eines Tickets begründet keine zusätzliche Einlassberechtigung.
§ 6 Widerrufsrecht, Stornierung und Rückerstattung
6.1 Gesetzliches Widerrufsrecht
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen beziehungsweise die termingebundene Erbringung gastronomischer Leistungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unabhängig davon gewährt THAT'S AMORE das nachfolgend geregelte freiwillige Stornierungsrecht.
6.2 Stornierungsbedingungen
Eine Buchung kann durch den buchenden Kunden zu folgenden Bedingungen storniert werden:
| Stornierung vor Veranstaltungsbeginn | Rückerstattung |
|---|---|
| Mindestens 14 Tage | 100 % |
| Weniger als 14 Tage, mindestens 7 Tage | 50 % |
| Weniger als 7 Tage, mindestens 48 Stunden | 20 % |
| Weniger als 48 Stunden, mindestens 24 Stunden | 10 % |
| Weniger als 24 Stunden | 0 % |
Die Rückerstattung bezieht sich auf den tatsächlich gezahlten Ticketpreis einschließlich gegebenenfalls gewährter Rabatte. Der nicht erstattete Anteil gilt als Stornierungsentschädigung.
6.3 Fristberechnung
- (1)Maßgeblich ist der zeitliche Abstand zwischen dem Zugang der Stornierungserklärung und dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Veranstaltungsbeginn.
- (2)Für die Berechnung entsprechen 14 Tage einem Zeitraum von 336 Stunden und 7 Tage einem Zeitraum von 168 Stunden. Die weiteren Grenzen liegen bei 48 beziehungsweise 24 Stunden.
- (3)Es gilt die Ortszeit am Veranstaltungsort. Der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung wird technisch dokumentiert.
- (4)Genau zum jeweiligen Fristbeginn gilt noch die günstigere Stornierungsstufe. Erst nach Unterschreiten der jeweiligen Frist greift die nächsthöhere Stornierungsentschädigung.
6.4 Pauschalierung und Nachweis eines geringeren Schadens
- (1)Die vorgenannten Stornierungsentschädigungen stellen pauschalierte Ansprüche für den durch die Stornierung entstehenden Schaden dar. Bei ihrer Bemessung sind insbesondere gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen freigewordener Kapazitäten zu berücksichtigen.
- (2)Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass THAT'S AMORE überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
- (3)In diesem Fall beschränkt sich die Entschädigung auf den tatsächlich nachgewiesenen beziehungsweise rechtlich zulässigen Betrag. Bereits darüber hinaus einbehaltene Beträge werden erstattet.
- (4)Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6.5 Stornierung von Gruppentickets
- (1)Gruppentickets, insbesondere Tischbuchungen für vier oder sechs Personen, können im Rahmen der freiwilligen Stornierungsbedingungen ausschließlich vollständig storniert werden.
- (2)Eine anteilige Stornierung einzelner Personen innerhalb eines Gruppentickets ist nicht vorgesehen.
- (3)Die Änderung der teilnehmenden Personen innerhalb der gebuchten Personenzahl bleibt zulässig, sofern keine ausdrücklich vereinbarte Personalisierung entgegensteht.
- (4)Werden innerhalb einer Bestellung mehrere eigenständige Einzeltickets erworben, kann die Stornierung auch einzelne dieser Einzeltickets betreffen.
6.6 Berechtigung zur Stornierung
- (1)Zur Erklärung einer Stornierung ist grundsätzlich der ursprüngliche Buchungskunde beziehungsweise Vertragspartner berechtigt.
- (2)Eine Weitergabe oder Übertragung der Eintrittskarte überträgt nicht automatisch die vertraglichen Rechte zur Stornierung oder Rückerstattung.
- (3)Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel an den ursprünglichen Zahlungspflichtigen.
6.7 Durchführung der Stornierung
- (1)Stornierungen können in Textform per E-Mail an info@thatsamore-restaurant.de erklärt werden.
- (2)Die Stornierung sollte die Buchungsnummer, die gebuchte Veranstaltung und die betroffenen Eintrittskarten enthalten.
- (3)Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Stornierungserklärung bei THAT'S AMORE.
- (4)Erstattungsfähige Beträge werden nach Bearbeitung der wirksamen Stornierung unverzüglich zurückgezahlt. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
- (5)Nach wirksamer vollständiger Stornierung verlieren die betroffenen Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Zugehörige QR-Codes können nicht mehr zum Einlass verwendet werden.
6.8 Nichterscheinen und Stornierung nach Veranstaltungsbeginn
- (1)Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung ist grundsätzlich keine freiwillige Erstattung vorgesehen.
- (2)Nach Beginn der Veranstaltung ist eine freiwillige Stornierung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen.
- (3)Gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen, bleiben unberührt.
§ 7 Gruppentickets und Einlasskontrolle
- (1)Gruppentickets berechtigen zur Teilnahme der ausdrücklich gebuchten Personenzahl.
- (2)Ein Gruppenticket für vier oder sechs Personen kann auch genutzt werden, wenn die Teilnehmer zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintreffen.
- (3)Bei jedem Einlass wird die Anzahl der eingelassenen Personen im Ticketsystem dokumentiert.
- (4)Die verbleibende Einlassberechtigung reduziert sich entsprechend. Sobald sämtliche gebuchten Personen eingelassen wurden, gilt das Gruppenticket als vollständig eingelöst.
- (5)Eine erneute Verwendung des QR-Codes zur Einlassgewährung über die gebuchte Personenzahl hinaus ist ausgeschlossen.
- (6)Die bloße Vervielfältigung eines Tickets begründet keine weiteren Teilnahmeberechtigungen.
- (7)Bei technischen Schwierigkeiten kann die Einlassberechtigung anhand der Buchungsnummer oder anderer geeigneter Buchungsangaben durch das Veranstaltungspersonal überprüft werden.
§ 8 Ticketübertragung und Weitergabe
- (1)Eintrittskarten dürfen grundsätzlich verschenkt oder an andere Personen weitergegeben werden, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung keine ausdrücklich vereinbarte und wirksame Beschränkung vorgesehen ist.
- (2)Die Weitergabe eines Tickets berechtigt ausschließlich zur Nutzung der ursprünglich gebuchten Leistungen und Personenzahl.
- (3)Bei einer Weitergabe bleibt der ursprüngliche Buchungskunde Vertragspartner von THAT'S AMORE, sofern nicht ausdrücklich eine Vertragsübernahme vereinbart wird.
- (4)Eine Weitergabe begründet keinen Anspruch auf Ausstellung zusätzlicher Eintrittskarten oder Erweiterung bestehender Buchungen.
§ 9 Absage, Verschiebung und Änderung von Veranstaltungen
- (1)THAT'S AMORE kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere wenn eine Durchführung aufgrund unvorhersehbarer, nicht zu vertretender Umstände unmöglich wird.
- (2)Bei einer vollständigen Absage durch THAT'S AMORE ohne Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, soweit keine andere rechtlich zulässige Vereinbarung getroffen wird.
- (3)Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, werden die betroffenen Kunden über die Änderung informiert.
- (4)Bei wesentlichen Änderungen des Veranstaltungstermins oder des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs bleiben die gesetzlichen Rechte der Kunden bestehen. Ein Ersatztermin wird nicht allein durch dessen Bekanntgabe verbindlicher Vertragsbestandteil.
- (5)Änderungen einzelner Programmbestandteile oder organisatorischer Abläufe sind zulässig, soweit sie sachlich gerechtfertigt, für den Kunden zumutbar und mit keiner wesentlichen Veränderung der geschuldeten Leistung verbunden sind.
- (6)Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei zu vertretenden Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.
§ 10 Teilnahmebedingungen und Hausordnung
- (1)Teilnehmer verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung sowie angemessene Sicherheits- und Verhaltensanweisungen des Veranstaltungspersonals einzuhalten.
- (2)THAT'S AMORE kann Personen den Zutritt verweigern oder sie von einer Veranstaltung ausschließen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Sicherheitsgefährdungen, gewalttätigem Verhalten oder schwerwiegenden Störungen.
- (3)Ein Ausschluss erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- (4)Für Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
- (5)Besondere Teilnahmevoraussetzungen, beispielsweise Altersbeschränkungen oder veranstaltungsspezifische Regelungen, werden vor der Buchung mitgeteilt, sofern solche Voraussetzungen bestehen.
- (6)Teilnehmer werden gebeten, rechtzeitig zum angegebenen Veranstaltungsbeginn zu erscheinen. Ein verspätetes Eintreffen begründet keinen Anspruch auf Wiederholung bereits erbrachter Programmteile.
§ 11 Speisen, Getränke und Unverträglichkeiten
- (1)Art und Umfang der im Ticketpreis enthaltenen Speisen, Getränke und sonstigen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
- (2)Gäste mit Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsbedürfnissen werden gebeten, THAT'S AMORE möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung zu informieren.
- (3)THAT'S AMORE prüft im Rahmen der organisatorischen und tatsächlichen Möglichkeiten, ob besondere Ernährungswünsche berücksichtigt werden können.
- (4)Gesetzliche Informations- und Sorgfaltspflichten, insbesondere hinsichtlich Allergenen und Lebensmittelsicherheit, bleiben unberührt.
- (5)Ausdrücklich vereinbarte besondere Leistungen oder zugesagte Ernährungsformen sind verbindlich.
§ 12 Haftung
- (1)THAT'S AMORE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- (2)Eine unbeschränkte Haftung besteht außerdem bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- (3)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet THAT'S AMORE für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- (4)Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- (5)Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- (6)Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig.
- (7)Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommenen Garantien, bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
- (1)Im Rahmen der Buchung und Durchführung von Veranstaltungen verarbeitet THAT'S AMORE personenbezogene Daten, soweit dies insbesondere zur Vertragsabwicklung, Zahlungszuordnung, Ausstellung von Tickets und Rechnungen sowie zur Durchführung der Einlasskontrolle erforderlich ist.
- (2)Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von THAT'S AMORE.
- (3)Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden, richten sich die hierzu erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Einwilligungen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Einwilligung in werbliche Veröffentlichungen ist mit dem Erwerb eines Tickets nicht verbunden.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
PDM Gastronomie GmbH & Co. KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
- (2)Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
- (3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
- (4)Für eine Buchung ist die Fassung der AGB maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Nachträgliche Änderungen gelten nicht ohne entsprechende Vereinbarung für bereits abgeschlossene Verträge.